Cook Music Management GmbH

General terms and conditions of

Cook Music Management GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die Cook Music Management GmbH, im Folgenden kurz CMM genannt, verkauft als Veranstalterin über die Ticketplattform cook/fairticket.at Tickets an Endkunden für von ihr veranstaltete Konzerte. 

Vivenu ist eine Technologieplattform, über die der Verkauf der Tickets an Endkunden im Auftrag der CMM abgewickelt wird.

Die K & K Ticketverkaufs GmbH (im Folgenden kurz K & K genannt) ist Vertragspartner von Vivenu und hat ihren Kunden CMM gegen entsprechendes Entgelt auf die Ticketplattform vermittelt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die K & K somit nicht Veranstalter der auf cook/fairticket.at angezeigten Veranstaltungen ist und daher kein Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und der K & K, sondern ausschließlich zwischen dem Endkunden und der CMM zustande kommt. Vertragspartner sind somit für alle auf der Ticketplattform cook/fairticket.at gekauften Tickets der Endkunde und die CMM. 

Vivenu wickelt den Ticketkauf des Endkunden im Auftrag der CMM über „Vivenu- Services“ ab. Diese Plattform ermöglicht es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderwärtigen Darbietungen aller Art, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Vivenu und die K & K sind weder Ticketbroker noch Veranstalter einer Veranstaltung. Alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können daher ausschließlich gegenüber der Cook Music Management GmbH geltend gemacht werden. 

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Cook Music Management GmbH, Feldbacher Straße 14, 8083 St. Stefan im Rosental („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür, oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (z.B. Merchandise), somit aller Angebote, die der Veranstalter über die von Vivenu betriebenen Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstandenen Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind. 

1.3. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Cook Music Management GmbH, Feldbacher Straße 14, 8083 St. Stefan im Rosental; E-Mail: office@cook-music.at

2. Vertragsabschluss 

2.1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorgangs über Vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie „powered by Vivenu“ oder dergleichen gekennzeichnet sind, oder der Veranstalter die Tickets oder andere Angebote über die Domains oder Sub-Domains von Vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden, K & K und Vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstige Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung selbst, oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande. 

2.2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsabschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiteren Vertragsbestandteilen, sowie Beschränkungen, wie beispielsweise eine maximale Ticketanzahl für eine Veranstaltung abhängig machen kann. Der Veranstalter und Vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen. 

2.3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorgangs alleine vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und gegebenenfalls den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung von Gebühren und Steuern. Der zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. Vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass der Veranstalter parallel zur Anlage dieser Ticketverkaufsseite auch ein eigenes Stripe-Konto angelegt hat, auf dem sämtliche Zahlungen von Kunden eingehen. Auf dieses Konto haben weder Vivenu, noch die K & K Zugriff, sondern ist der Veranstalter allein über dieses Konto verfügungsberechtigt. 

2.4. Der Vertragsabschluss wird wirksam mit einer Bestätigung von Vivenu an den Endkunden im Auftrag des Veranstalters z.B. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID. Das Durchlaufen des Bestellprozesses alleine stellt keinen Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme einer Veranstaltung. 

2.5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente überschritten wurden (Gesamtkontingent oder Ticketkategorien) informiert der Veranstalter oder Vivenu in seinem Auftrag den Endkunden hierüber. Solche bereits ausgestellte Tickets können vom Veranstalter bzw. Vivenu in dessen Auftrag unter Rückzahlung des Kaufpreises storniert werden.    

3. Ticketformen 

3.1. Wenn nichts Abweichendes vom Veranstalter oder Vivenu kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Vivenu im Auftrag des Veranstalters eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Welche Tickets zur Verfügung gestellt werden, hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungs- möglichkeiten der Veranstalter für diese Veranstaltung nutzt. Dies wird dem Endkunden mitgeteilt (z.B. Herunterladen und Ausdrucken, digitales Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. 

3.2. Wenn es der Veranstalter vorsieht, kann der Endkunde ausgedruckte Hard-Tickets gegen endsprechende Gebühr bestellen. 

3.3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Zugang oder Übergabe auf Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens 5 Werktage, nach Übergabe oder Zugang des Tickets an den Veranstalter, oder Vivenu in dessen Auftrag zu erfolgen. 

3.4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. Rechten, die aus diesen abgeleitet werden, erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. Ausgleichs aller offenen Forderungen. 

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des Kaufvorgangs wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter, bzw. in seinem Auftrag Vivenu sind berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (beispielsweise Bonitätsauskunft). 

4. Rechte und Pflichten 

4.1. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB’s, oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (z.B. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Vivenu in dessen Auftrag vor oder während der Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen. 

4.2. Allfällige Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Tickets sind dem Veranstalter und Vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket, oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. 

4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insbesondere in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und gegebenenfalls den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit, oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. 

Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und weder Vivenu, noch die K & K dafür Verantwortung trägt. 

Der Veranstalter nimmt weiter zu Kenntnis, dass weder Vivenu noch die K & K eine Pflicht trifft, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Sie trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. 

Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Vivenu-Services bietet. 

Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Vivenu-Services übernimmt Vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Vivenu-Dienste kommen kann. 

5. Weitergabe von Tickets 

Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. 

6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets 

6.1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht für Tickets, die für Veranstaltungen von der Cook Music Management GmbH angeboten werden. Jeder Erwerb von Tickets ist unmittelbar nach Abschluss des Verkaufsvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. 

6.2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung: Im Fall einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere gleichwertige Veranstaltung zu erklären, bzw. für einen Ersatztermin. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Kosten, oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich. Der Kunde ist nur berechtigt, die Veranstaltung zum Ersatztermin zu besuchen. 

Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, so ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und zur Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten berechtigt.

Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt Vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von Vivenu im Auftrag des Veranstalters gewählte Zahlungsinfrastruktur. 

7. Haftung 

Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vertragspflicht ist mit der Höhe des Ticketpreises beschränkt. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder eine Pflichtverletzung Dritter zurückzuführen sind.

Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Veranstalters, sowie einen für ihn gegenüber dem Endkunden auftretenden Vertreter Anwendung. 

Sofern Vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird, oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: 

Vivenu haftet, außer bei Verletzungen etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, beispielsweise bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist mit der Höhe des Transaktionswertes des jeweiligen Tickets beschränkt. Vivenu haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind. Dies gilt auch sinngemäß für die persönliche Haftung von Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen von Vivenu, sowie die für Vivenu allenfalls auftretenden Vertreter. 

Eine Haftung von Vivenu oder der K & K für Schäden aus dem Ausfall, der Absage, der Änderung, der Verlegung von Veranstaltungen oder von Mängeln, die bei einer Veranstaltung auftreten, sowie für die Insolvenz des Veranstalters, noch für den Verlust oder zu spät eingetroffene fehlerhafte Hard-Tickets, sowie Einschränkungen der Vivenu-Services ist ausgeschlossen. 

Jedenfalls ist eine Haftung der K & K und von Vivenu für die Rückzahlung von Ticketpreisen, die der Endkunde geleistet hat, bei berechtigter Rückforderung jedenfalls ausgeschlossen. Dafür haftet ausschließlich der Veranstalter Cook Music Management GmbH, der auch die gesamten Zahlungen des Endkunden für das jeweilige Ticket bzw. die sonst erworbenen Leistungen erhalten hat. 

8. Schlussbestimmungen 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Endkunden jedenfalls vor. 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG-UN-Kaufrecht).

Gerichtsstand ist 8330 Feldbach. 

Der Sitz des Veranstalters ist 8083 St. Stefan im Rosental.

Der Endkunde sichert zu, dass er zum Abschluss dieses Rechtsgeschäfts berechtigt war. Der Veranstalter und Vivenu halten fest, dass sie nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle der Europäischen Kommission teilzunehmen. 

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, wird von beiden Vertragsparteien eine Bestimmung gewählt, die der ungültigen oder lückenhaften Bestimmung am Nächsten kommt und wirtschaftlich gewollt war. 

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

9. Datenschutz 

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die gültigen Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter vivenu.com ebenso verwiesen, wie auf die auf dieser Seite veröffentliche Datenschutzerklärung des Veranstalters Cook Music Management GmbH.